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Schweine sind intelligente und neugierige Tiere, welche sich ständig beschäftigen möchten. Die Verwendung von Spielmaterialien vermeidet Frustrationen und die Entwicklung von Verhaltensproblemen wie Ohr- und Schwanzbeißen. Um die Kriterien der Initiative Tierwohl zu erfüllen, müssen Schweine und Sauen in der Abferkelbucht permanent über ausreichend Materialien verfügen. Durch das Anbieten von effektiven und hygienischem Spielmaterial, werden sich die Schweine und Sauen vergnügen und nicht untereinander beißen. Das heutige Spielmaterial (oft Ketten) ist nicht immer das Richtige, um Schweine ausreichend abzulenken und entspricht nicht den Kriterien der ‘Initiative Tierwohl‘.
Haben auch Sie sich für die Initiative Tierwohl registriert? Dann freuen wir uns, Ihnen unser großes Sortiment an Tierwohl-geeigneten Produkten vorzustellen. Von Jutetüchern bis über Trinknäpfe - Welches Spielmaterial Sie auch für Ihre Schweine suchen, Sie finden mit Sicherheit ein Produkt, dass zu Ihrem Verwendungszweck und Budget passt. Raufutter kommt in die dritte Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) ab 2021 als neues, für alle verpflichtendes Kriterium hinzu. Neben der Bereitstellung von 10% mehr Platz und einem vorgeschriebenen Tageslichteinfall, soll auch der Einsatz von Rauffutter zur Förderung des Tierwohles beitragen. Diese Voraussetzung stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen durch die deutlich höhere Arbeitsbelastung, die Investition in Raufen und die Problematik von gröberem Material im dafür nicht unbedingt ausgelegten Güllesystem. Um den Schweinehalter diesbezüglich zu unterstützen und diese Kosten zu kompensieren, zahlt die Initiative Tierwohl (ITW) den Schweinemästern 5,28€ pro Tier und den Ferkelzüchtern 3,07€ je Ferkel. Laufen die Ferkelerzeugung und die Ferkelaufzucht getrennt, muss der Aufzüchter 1,80€ pro Tier an den Sauenhalter durchreichen.
Die Tiere müssen ständig Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Raufutter haben und das Raufutter muss zusätzlich zum normalen Futter angeboten werden. Das Raufutter kann auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe oder in anderer geeigneter Form (auch über den Trog) vorgelegt werden. Zudem muss das Raufutter ein anderes Material sein als das zusätzliche organische Beschäftigungsmaterial (z.B. Stroh und Heu ; verschiedene Strohsorten gelten als ein Material) und das Raufutter und das organische Beschäftigungsmaterial müssen getrennt angeboten werden. Das heißt, es darf beispielhaft keine Raufe für Stroh und Heu geben.
Erfahren Sie mehr über die bestehenden und neuen Anforderungen der ITW 2025 für die Schweinehaltung und welche Produkte wir Ihnen dazu anbieten.